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ALLGEMEINE geschäfts-bedingungen

Allgemeine
geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1

Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der SVRmobility+, Hoherlehmer Str. 71, 15738 Zeuthen mit ihren Auftraggebern. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen .i.S. des § 310 Abs. 1 BGB sowie für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.2

Mündliche Vereinbarungen sind auch ohne schriftliche Bestätigung wirksam, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine Schriftform erfordern.

§ 2. Angebotserstellung

2.1

Die Angebote zur Fahrzeugüberführung werden generell schriftlich erstellt und dem Interessenten kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Die Gültigkeit beträgt, sofern nicht anders im Angebot vermerkt, 24 Stunden.

2.2

Unsere Angebote sind freibleibend unter Vorbehalt von Preisänderungen oder Änderungen sonstiger Konditionen sowie der Liefermöglichkeit.

2.3

Vertragliche Bindung tritt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein.

§ 3 Auftragserteilung

3.1

Mit der Auftragserteilung wird die SVRmobility+ bis zur Auftragserfüllung oder dessen Widerruf als Handlungsbevollmächtigte für den Auftraggeber tätig.

3.2

Eine verbindliche Auftragserteilung erfolgt ausschließlich schriftlich. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich.

3.3

Alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Daten sind spätestens 48 Stunden vor Beginn der Überführung zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

3.4

Mit der Auftragserteilung stimmen Sie den AGB der Firma SVRmobility+ zu. Abweichungen von diesen bedürfen der Schriftform.

§ 4 Auftragsrücktritt

4.1

Der Auftraggeber kann vom Auftrag vor dessen Erfüllung zurücktreten. In diesem Fall werden folgende Stornogebühren berechnet:

  • Alle bereits entstandenen Kosten für evtl. (Sonder-) Genehmigungen, Mautbuchungen, Umweltplaketten, Fährenreservierungen o.ä.

  • Bei Auftragsrücktritt bis zu 48 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 15 % des gesamten Auftragswertes fällig.

  • Bei Auftragsrücktritt bis zu 24 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 25 % des gesamten Auftragswertes fällig.

  • Bei Auftragsrücktritt bis zu 12 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 35 % des gesamten Auftragswertes fällig.

  • Bei Auftragsrücktritt bis zu 6 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 75 % des gesamten Auftragswertes fällig. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer sich bereits am Abholort befindet.

§ 5 Preise und Preisanpassungen

5.1

Die Preise richten sich nach der Auftragserteilung gültigen Auftragsbestätigung. Sonderpreise o. Rabatte müssen schriftlich vereinbart werden.

5.2

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn:

  • Erreichbarkeit: Der Abhol- oder Anlieferungsort nicht regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, und Taxi-Kosten über 20 € (brutto) anfallen.

  • Fehlende Übernachtungsmöglichkeit: Bei Überführungsdistanzen über 450 km und unzureichenden Schlafmöglichkeiten im Fahrzeug werden Hotel- / Übernachtungskosten berechnet.

  • Grundbetankung: Der Kraftstoffstand unterhalb von 7 cm liegt oder die Reichweite weniger als 50 km beträgt. Auftankkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

  • Umfahrungen: Zusätzliche Kilometer infolge von Höherer Gewalt und Stauumfahrungen werden dem Überführungspreis hinzugerechnet.

5.3

Kostenänderungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie tariflichen Lohnerhöhungen oder Preisänderungen von Subunternehmern behält sich SVRmobility+ vor.

§ 6 Fahrzeugüberführung

6.1

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug am Tag der Überführung pünktlich zur Verfügung steht. Zudem trägt er die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug fahrbereit ist.

6.2

Das Fahrzeug darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der Straßenverkehrsordnung die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen oder untersagen.

6.3

In den Wintermonaten muss das zu überführende Fahrzeug immer mit Winterreifen ausgestattet sein.

6.4

Bei Verzögerungen der Fahrzeugübergabe von mehr als 30 Minuten werden Wartezeiten mit 20 € pro angefangene halbe Stunde netto berechnet. Bei Abholungen mit einer fest vereinbarten Uhrzeit fällt ab der ersten Minute eine Wartegebühr von 20 € netto pro angefangene 30 Minuten an. Wird die Fahrzeugübergabe nach einer maximalen Wartezeit von 120 Minuten nicht abgeschlossen, behält sich SVRmobility+ das Recht vor, den Auftrag abzubrechen. Entstehende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.5

Stimmen die Fahrzeugdaten aus dem Auftrag nicht mit den Daten des Fahrzeuges am Abholort überein, wird die Übernahme des Fahrzeuges durch den Auftragnehmer verweigert, dem Auftraggeber entstehen Kosten i.H.v. 75 % des gesamten Auftragswertes.

6.6

Wird das Fahrzeug nicht übergeben, ist nicht fahrbereit oder weist erhebliche Mängel auf, werden 75 % des vereinbarten Überführungspreises berechnet.

6.7

Ist das Fahrzeug infolge einer Panne während der Überführung nicht mehr fahrbereit, hat der Auftraggeber unverzüglich für eine Reparatur zu sorgen. Bei Nichterreichbarkeit beauftragt SVRmobility+ eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

6.8

Überführungsaufträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt. Entstehende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.9

Bei der Überführung eines angemeldeten Fahrzeugs ist der Auftraggeber verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Zudem hat er SVRmobility+ vorab schriftlich über eventuelle Besonderheiten oder Einschränkungen der Versicherungspolice zu informieren. Falls der Auftraggeber die Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte (z. B. Fahrer von SVRmobility+) gegenüber seiner Versicherung nicht ausdrücklich genehmigt hat, übernimmt SVRmobility+ keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Kosten.

§ 7 Auftragserfüllung

7.1

Die Firma SVRmobility+ bzw. einer ihrer Partner übernimmt das Fahrzeug termingerecht. Bei Übernahme des Fahrzeuges erfolgt die Überprüfung der Fahrzeugdaten mit denen der Fahrzeugpapiere und der Auftragsdaten.

7.2

Das Fahrzeug wird auf sichtbare Schäden überprüft, welche in einem entsprechenden Übergabeprotokoll festgehalten werden.

7.3

Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn das Fahrzeug zusammen mit allen Schlüsseln, Dokumenten und dem Übergabeprotokoll / Lieferschein an den Auftraggeber bzw. einen entsprechend bevollmächtigten Empfänger am vereinbarten Zielort übergeben wurde.

 

7.4

Der Transport von Gütern auf Fahrzeugen mit roten Überführungskennzeichen ist ausgeschlossen.

§ 8 Verhalten des Auftraggebers bei Anlieferung

8.1

Der Empfänger des Fahrzeugs ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen.


8.2

Reklamationen müssen sofort bei der Übergabe im Protokoll vermerkt und spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich bei SVRmobility+ eingereicht werden.

§ 9 Haftung

9.1

SVRmobility+ haftet für Fahrzeugvollkaskoschäden bis zu einer Höhe von 250.000 €. Wertminderungen für Neufahrzeuge, Auf- oder Einbauten sowie Ladung sind ausgeschlossen. Auf Wunsch kann ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

9.2

Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten haftet der Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugabstellung.

9.3

Keine Haftung wird übernommen für:

  • Schäden, die vor Übernahme bestanden oder nicht erkennbar waren, sofern diese nicht bei einer Übergabeinspektion dokumentiert wurden.

  • Reifenschäden oder Steinschläge

  • Private Gegenstände im Fahrzeug

  • Mängelfolgeschäden

  • Brandschäden, Vandalismus oder Fahrerflucht durch Dritte

  • Die Haftung für Schäden infolge technischer Defekte ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern sie nicht durch grob fahrlässige Handlungen des Fahrers verursacht wurden.

§ 10 Höhere Gewalt

10.1

Ist die Durchführung des Auftrags durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen) nicht möglich, wird SVRmobility+ von der Leistungspflicht befreit.


10.2

Bereits angefallene Kosten (z. B. Maut, Hotelkosten) trägt der Auftraggeber.

§ 11 Zahlungsbedingungen

11.1

Die Rechnung wird auf Basis der in der Auftragsbestätigung genannten Preise erstellt. Zusätzlich fallen Kosten für Kraftstoff, Sonderleistungen, Mautgebühren oder Zollgebühren an. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

11.2

Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, sofern nicht anders angegeben. Zahlungsverzüge werden mit 10,0 % Zinsen p.a. sowie einer Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet.

11.3

Der Auftraggeber haftet für die Zahlung der Überführungskosten, auch wenn der Kostenträger ein Dritter ist.

§ 12 Liefertermine

12.1

Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Für Verzögerungen durch Pannen, Unfälle, technische Defekte oder höhere Gewalt übernimmt SVRmobility+ keine Haftung.

§ 13 Datenschutz

13.1

Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Erhebung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu.

§ 14 Gerichtsstand

14.1

Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz von SVRmobility+ zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen.

§ 15 Änderungen der AGB

15.1

SVRmobility+ behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Auftraggebern in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder auf der Website) mitgeteilt. Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge und werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.

§ 16 Salvatorische Klausel

16.1

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(AGB) der SVRmobility+

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